Laub vom Nachbarn

Laub vom Nachbarn

Ein wiederkehrender Streit zwischen Nachbarn ist das Laub. Wenn es von dessen Baum auf das eigene Grundstück fällt, bedeutet es, dass er es auch wegmachen kann. Oder nicht? Wer ist eigentlich für das Laub verantwortlich? Kann ich Geld dafür verlangen, wenn ich das Laub vom Nachbarn wegmache? Und darf ich das Laub dem Nachbarn zurückwerfen? Diese Fragen werden oft gestellt. Die Antworten sind einfach, wenn auch nicht immer für jeden erfreulich.

Wer das Laub entfernen muss

Wer muss das Laub des Nachbarn entfernen? Das ist eine Frage, die sich viele jedes Jahr stellen. Das Prinzip ist ganz einfach:

  • Auf dessen Grundstück das Laub fällt, der muss es auch entfernen.
  • Es spielt keine Rolle, wo der Baum steht. Entscheidend ist nur, wo das Laub landet.
  • Das gilt nicht nur für Laub, auch Blüten und Nadeln müssen von demjenigen in Kauf genommen werden, dem das Grundstück gehört.
  • Das Gute ist, es zählen auch Obst und Nüsse dazu. Diese darf man behalten, essen oder weiterverwerten.

Verstellbarer Laubbesen

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Der Laubbesen von Gardena ist ein Fächerrechen aus Kunststoff. Die Arbeitsbreite ist verstellbar zwischen 35 und 52 Zentimetern. Dadurch kann man zwischen feinem und grobem säubern wählen und den Laubbesen an die zu säubernde Fläche anpassen. Der Fächerrechen gehört zum Gardena combisystem und benötigt zusätzlich einen Stiel. Solltest du noch keinen Stiel aus diesem Stecksystem besitzen, musst du ihn noch dazukaufen.

Dieser Bestseller ist bei den Käufern beliebt. Sie berichten, dass sich Laub und Nadeln sogar aus etwas höherem Rasen leicht zusammenkehren lassen. Der Schieber lässt sich leicht regeln und damit der Laubbesen schnell einstellen.

Für das Laubentfernen Geld verlangen

Wenn man schon das Laub des Nachbarn entfernen muss, wäre es doch schön, dass man dafür finanziell entschädigt werden würde. In manchen Fällen ist das sogar möglich. Das wird dann als Laubrente bezeichnet:

  • Ist die Nutzbarkeit deines Gartens durch das Laub stark eingeschränkt, kannst du versuchen das Laubrechen geltend zu machen.
  • Hierbei gilt, dass der Laubfall über das “örtliche Maß” hinausgeht. Es muss damit schon deutlich sein, dass du von sehr viel Laub aus der Nachbarschaft betroffen bist.
  • Der Aufwand, das Laub zu entfernen, sollte unzumutbar hoch sein.
  • Einen festen Pauschalbetrag gibt es nicht. Die Laubrente wird aus dem Aufwand, den du mit der Blätterpracht hast, berechnet.
  • Der Nachbar darf jedoch nicht einfach zur Kasse gebeten werden. Die Laubrente musst du gerichtlich erwirken und darlegen, wie stark du von der Situation betroffen bist.

Laub vom Nachbarn zurückwerfen

Natürlich kann es einen ärgern, wenn das Laub des Nachbarn auf dem eigenen Grundstück oder Gehweg landet. Den Laubbläser nehmen und einfach herüberpusten, ist jedoch nicht erlaubt.

Auch das Zurückwerfen der Blätter über den Zaun ist zu Unrecht. Sollte dich der Nachbar dabei erwischen, kann er gerichtlich dagegen vorgehen. Für dich bedeutet das dann eine Geldbuße, die den Nachbarschaftsstreit auch nicht besser macht.

Große Mengen Laub aufsammeln

Mit dem Laubpicker lassen sich große Mengen Laub aufheben und in einen Laubsack oder auf den Komposter werfen. Der Laubgreifer ist mit 39 mal 39 Zentimetern besonders groß. Ganze Laubhaufen sind damit schnell abtransportiert sind.

90 Prozent der Käufer sind mit dem Laubpicker zufrieden. Sie berichten, dass sich damit Laub, Grünschnitt, Fallobst und auch Nüsse leicht aufheben lässt. Dabei ist das Sammeln besonders effektiv und schnell. Einziger Kritikpunkt sind die Griffe, bei denen man die Daumen nicht umschließen kann, was die Handhabe etwas erschwert. Außerdem ist es ratsam bei der Verwendung Handschuhe mit langem Saum zu tragen, da das Oberteil unangenehm in den Arm drücken kann.

Laub vom Nachbarn in der Dachrinne

Auch für das Laub in der eigenen Dachrinne ist man selbst verantwortlich. Hier eine Laubrente vom Nachbarn zu verlangen, lässt sich nur schwer vor Gericht erwirken. Vor allem dann nicht, wenn auf dem eigenen Grundstück Bäume stehen oder man in einer ländlichen Gegend lebt, in der umliegende Grundstücke ähnlich bepflanzt sind.

Am besten man schützt seine Dachrinne und das Fallrohr durch Gitter vor dem Verstopfen mit Laub.

Schutz vor Laub in der Dachrinne

Mit der Relaxdays Dachrinnenbürste wird die Regenrinne vor Laub-Ansammlungen geschützt. Die Bürste ist 4 Meter lang und hat einen Durchmesser von 12 Zentimetern. Sie wird einfach in die Dachrinne gesteckt und hält dort nicht nur Laub, sondern auch Vögel und Marder fern. Zum Reinigen nimmt man den Laubschutz heraus und klopft ihn ab. Anschließend wird er wieder in die Rinne gelegt.

Die meisten Käufer sind mit der Dachrinnenbürste von Relaxdays zufrieden. Das Einlegen der Bürste ist einfach. Sie lässt sich leicht in die Regenrinne stecken. Die Bürste hält nicht nur Laub, sondern auch Tannennadeln ab.

Äste und Bäume des Nachbarn entfernen

Es wäre doch alles so viel einfacher, wenn man den Nachbarn dazu zwingen könnte, den Baum von seinem Grundstück zu entfernen oder er wenigstens die Äste einkürzt:

  • Man kann den Nachbarn darum bitten, Äste zu entfernen, die so auf das Grundstück ragen, dass sie stören.
  • Erfolgt keine Reaktion, setzt man ihm eine Frist und kann anschließend die Äste selbst abschneiden. Dafür darf man jedoch nicht das Grundstück des Nachbarn betreten.
  • Die Äste müssen außerdem so abgetrennt werden, dass der Baum keinen dauerhaften Schaden erleidet.
  • Ist der Ast des Nachbarbaumes zu weit oben, gilt das als geringe Beeinträchtigung des Grundstücks und darf nicht entfernt werden. Das gilt auch dann, wenn Laub und Früchte auf das eigene Grundstück fallen.
  • Wenn es um das Laub geht, ist die Entfernung des Astes ohnehin kaum wirksam, da der Wind die Blätter auch von den anderen Ästen bewegt und damit auf dein Grundstück trägt.
  • Um vor Gericht zu erwirken, dass der Baum des Nachbarn komplett entfernt wird, muss der Baum einen starken Einfluss auf dein Grundstück einnehmen. Dazu zählt zum Beispiel, dass das Gewächs so viel Schatten wirft, dass man auch zur Mittagszeit Licht im eigenen Haus anmachen muss. Allein der Laubfall reicht jedoch nicht aus, um den Nachbarn dazu zu zwingen, den Baum zu fällen.

Tipp: Generell ist es immer besser zuerst in Ruhe mit dem Nachbarn zu reden und mit ihm gemeinsam eine Lösung zu finden.

Gartensäge zum Entfernen von Ästen

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Mit der Gardena Gartensäge 300 PP lassen sich überhängende Äste leicht entfernen. Sie kann sowohl als Handsäge als auch als verlängerte Astsäge verwendet werden. Für eine Verlängerung ist ein Teleskopstiel aus dem combisystem von Gardena nötig, den man zusätzlich kaufen muss, wenn man ihn noch nicht besitzt. Das Sägeblatt ist 355 Millimeter lang und gebogen. Eine Spezialbeschichtung sorgt dafür, dass das Blatt nicht rostet. Die Verzahnung ist so ausgelegt, dass sie auf Zug sägt. Am Ende des Blattes befindet sich ein Räumhaken, mit dessen Hilfe Äste herangezogen oder aus dem Baum geholt werden können. Der Griff ist ergonomisch geformt und hat am Ende einen Stopper, der verhindert, dass man bei Zug abrutscht.

Die Begeisterung der Käufer spiegelt sich in der Bewertung von 4,8 Sternen wider. Sie berichten, dass die Säge sehr scharf ist und sich die Äste damit leicht sägen lassen. Der Räumhaken wird als besonders praktisch empfunden, weil man mit ihm nicht nur die Äste aus dem Baum holen, sondern die Säge kurzzeitig an den Baum oder die Leiter hängen kann, etwa weil man ein Stück weiter klettern möchte. Einzig die Anwendung der Säge mit Teleskopstange wird von den Käufern als schwierig beschrieben. Das hängt jedoch nicht mit der Qualität der Gartensäge von Gardena zusammen.

Laub vom Nachbarn auf dem Gehweg

Für den Gehweg vor der eigenen Haustür ist der Hausbesitzer selbst verantwortlich. Auch hier spielt es keine Rolle, von welchem Baum das Laub heruntergefallen ist.

  • Der Hausbesitzer muss dafür sorgen, dass der Weg sauber bleibt.
  • Er kann diese Verantwortung über den Mietvertrag an seine Mieter weitergeben. Häufig kennt man das bereits vom Schneeschieben, wo zwischen den Mietern abgewechselt wird.
  • Bleiben Blätter auf dem Gehweg liegen, können sie bei Regen zur Rutschgefahr werden. Verletzen sich Passanten kann es für den Verantwortlichen schnell teuer werden.

Straßenbesen zum Laubfegen

Der Straßenbesen von Myiosus ist mit 63 Zentimetern besonders breit. Auf dieses Weise sind Wege und Terrassen schnell gesäubert. Die Borsten sind aus Kunststoff und nehmen auch feine Staubkörnchen auf. Am Bürstenkopf befinden sich zwei Gewindelöcher. Dadurch kann der Besen beidseitig verwendet werden und nutzt sich gleichmäßiger ab. Geliefert wird der Besen in mehreren Teilen: einem Bürstenkopf und drei Stangen, die ineinander verschraubt werden müssen. Auf diese Weise lässt sich die Länge des Besens an die eigene Körpergröße anpassen. Außerdem enthalten ist eine Wandhalterung, an dem der Besen platzsparend aufbewahrt werden kann.

Die Käufer sind mit dem Myiosus Straßenbesen rundum zufrieden. Er ist leicht zusammengebaut und für große Flächen ideal. Sie sind mit dem Besen schnell und effektiv gereinigt. Die Halterung ist zwar praktisch, wird aber kaum genutzt, da man für das Aufhängen den Besenkopf abschrauben muss, was einen kleinen Mehraufwand bedeutet.

Öffentliche Bäume

Der Grundstücksbesitzer muss nicht nur das Laub des Nachbarn beseitigen, auch die Blätter und Früchte von öffentlichen Bäumen liegen in seiner Hand.

  • So muss man auch dieses Laub vom Gehweg kehren. Häufig kümmern sich jedoch die Kommunen darum, dass die Blätter entsorgt werden. Hier muss man entweder das Laub zu Haufen zusammenkehren oder in Papiersäcke verpacken (mehr dazu hier).
  • Fällt das Laub auf dein Grundstück, bist du für die Entsorgung für gewöhnlich selbst verantwortlich.
  • Bei besonders viel Laub kannst du jedoch eine Laubrente erwirken, die die Kommune jährlich zahlen muss.
Frau schaut auf den Garten vom Nachbarn
Hat man Laub vom Nachbarn im eigenen Garten sollte man im ersten Schritt das Thema freundlich ansprechen

FAQ

Wer muss die Blätter vom Nachbarn entsorgen?

Wer die Blätter des Nachbarn entsorgen muss, hängt davon ab, wo sie hinfallen. Entscheidend ist nämlich nicht, von wessen Baum die Blätter stammen, sondern auf wessen Grundstück sie liegen bleiben. So ist man für die Entsorgung des Laubes verantwortlich, wenn es vom Nachbarbaum auf das eigene Grundstück fällt.

Wohin mit dem Laub vom Nachbarn?

Ist das Laub des Nachbarn auf dein Grundstück gefallen, musst du das Laub selbst entsorgen. Du kannst es kompostieren oder als Mulchschicht für deine Beete verwenden. Eine andere Möglichkeit ist, das Laub in Papiersäcken in eine Kompostieranlage zu bringen.

Keinesfalls solltest du das Laub zum Nachbarn zurückwerfen, da das verboten ist und du mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen musst.

Was heißt Laubrente?

Laubrente ist eine Entschädigung, die man dafür bekommen kann, dass zu viel Laub des Nachbarn oder von öffentlichen Bäumen auf dein Grundstück gefallen ist. Dieses Geld ist sozusagen eine Entschädigung für den Aufwand, den du betreiben musst, um das Laub wieder loszuwerden.

Wann bekomme ich eine Laubrente?

Laubrente bekommt man nur, wenn eine beträchtliche Menge Blätter vom Baum des Nachbarn auf deinem Grundstück landen. Das gilt auch dann, wenn das Laub von Bäumen aus dem öffentlichen Raum stammen.

Die angefallene Menge muss jedoch besonders groß sein und dein Grundstück stark beeinträchtigen.

Wie beantrage ich eine Laubrente?

Um Laubrente zu erhalten, musst du dich ans Gericht wenden. Hier machst du glaubhaft, dass dein Grundstück vom Laub des Nachbarn stark beeinträchtigt ist und du einen erhöhten Mehraufwand hast, um es wieder loszuwerden.

Es reicht nicht aus, dem Nachbarn eine Rechnung vorzulegen. Das Gericht muss der Laubrente zugestimmt haben und legt auch die Höhe der Aufwandsentschädigung fest.

Wie weit darf ein Baum auf das Nachbargrundstück ragen?

Entscheidend ist nicht, wie weit ein Ast in das Nachbargrundstück hineinragt, sondern wie sehr dieser das Grundstück beeinträchtigt. Ragt der Baum relativ weit oben über das Grundstück, ist das nur eine geringe Beeinträchtigung, auch wenn dadurch mehr Blätter auf das Grundstück fallen.

Wie oft Laub vom Bürgersteig entfernen?

Der Hauseigentümer ist dafür verantwortlich, dass das Laub vom Bürgersteig entfernt wird. Er kann jedoch die Verantwortung im Mietvertrag auf die Mieter übertragen. Allerdings gibt es keine feste Angabe, wie oft das Laub vom Gehweg entfernt werden muss. Es ist davon abhängig, wie viele Blätter liegen bleiben und damit zur Rutschgefahr für Passanten werden.

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1 Kommentar zu „Laub vom Nachbarn“

  1. Danke für den Artikel! Unser Garten ist leider immer voll mit Blättern der Nachbarn. Ich habe inzwischen schon sogar mehrmals eine professionelle Baumfällung ins Gespräch gebracht. Daher ist es gut zu wissen, dass ich stattdessen eine Laubrente verlangen könnte.

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